Spenden / Mitgliedschaft

Spenden und Mitgliedsbeiträge sind wesentliche Eckpfeiler unserer Finanzierung. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953. Einnahmen und Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Alle finanziellen Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen sind steuerlich abzugsfähig. Entsprechende Spendenbescheinigungen werden gerne ausgestellt.

Weshalb wir auf Spenden angewiesen sind:
Für Hospize legen gesetzliche Bestimmungen fest, dass der vom Gesetzgeber genehmigte Tagessatz pro Bett nur zu 90 Prozent den Kostenträgern (Pflege- und Krankenkassen) in Rechnung gestellt werden darf. (Seit August 2009 sind Patienten von der anteiligen Zuzahlung befreit.)
Eine Vollfinanzierung findet nicht statt, weil der Gesetzgeber verhindern möchte, dass die professionelle Sterbebegleitung in den Hospizen kommerzialisiert und gewinnorientiert betrieben wird.
Für den Hospizverein, der das Hospiz in Kooperation mit der Diakonie betreibt, fallen im Jahr ca 100.000 € an, die wir über Spenden finanzieren.

Der Gesetzgeber möchte, dass die Sterbebegleitung als Aufgabe der Solidargemeinschaft verstanden und wahrgenommen wird. So sind stationäre Hospize bewusst als Defizitbetriebe angelegt, die auf Unterstützung aus ihrem gesellschaftlichen Umfeld angewiesen sind.

Spenden
  Wir sind dankbar für jeden Betrag, den Sie uns zukommen lassen, um die Arbeit des Hospiz Verein Erlangen e.V. zu unterstützen.
Unsere Bankverbindung:
Sparkasse Erlangen, BLZ 763 500 00, Konto 24 615
IBAN:   DE82 7635 0000 0000 0246 15
SWIFT-BIC:  BYLADEM1ERH
Mitgliedschaft
Wir freuen uns auch, wenn Sie bei uns Mitglied werden wollen. Der Mitgliedsbeitrag (Jahresbeitrag) beträgt
• als ordentliches Mitglied (aktive Mitarbeit) EUR  15,--
• als förderndes Mitglied (natürliche Person) EUR  30,--
• als förderndes Mitglied (juristische Person) EUR 150,--
Ordentliche Mitglieder können nur natürliche Personen sein. Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein, z.B. Firmen, Vereine, etc.
 Der Mitgliedsbeitrag kann von der Mitgliederversammlung geändert werden; er wird am 1. März eines Jahres fällig und ist für das gesamte Kalenderjahr zu entrichten.
Wenn Sie mehr Informationen haben möchten, so nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Geschäftsstelle auf. Hospiz Büro