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Spenden / Mitgliedschaft
Spenden und
Mitgliedsbeiträge sind wesentliche Eckpfeiler unserer Finanzierung.
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im
Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953. Einnahmen und
Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke
verwendet werden.
Alle finanziellen Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen
sind steuerlich abzugsfähig. Entsprechende Spendenbescheinigungen
werden gerne ausgestellt.
Weshalb
wir auf Spenden angewiesen sind:
Für Hospize
legen gesetzliche Bestimmungen fest, dass der vom Gesetzgeber genehmigte
Tagessatz pro Bett nur zu 90 Prozent den Kostenträgern (Pflege- und
Krankenkassen) in Rechnung gestellt werden darf. (Seit August 2009 sind
Patienten von der anteiligen Zuzahlung befreit.)
Eine Vollfinanzierung findet nicht statt, weil der Gesetzgeber verhindern
möchte, dass die professionelle Sterbebegleitung in den Hospizen
kommerzialisiert und gewinnorientiert betrieben wird.
Für den Hospizverein, der das Hospiz in Kooperation mit der Diakonie
betreibt, fallen im Jahr ca 100.000 € an, die wir über Spenden
finanzieren.
Der Gesetzgeber
möchte, dass die Sterbebegleitung als Aufgabe der Solidargemeinschaft
verstanden und wahrgenommen wird. So sind stationäre Hospize bewusst
als Defizitbetriebe angelegt, die auf Unterstützung aus ihrem gesellschaftlichen
Umfeld angewiesen sind.
| Spenden |
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Wir
sind dankbar für jeden Betrag, den Sie uns zukommen lassen, um
die Arbeit des Hospiz Verein Erlangen e.V. zu unterstützen.
Unsere Bankverbindung:
Sparkasse Erlangen, BLZ 763 500 00, Konto 24 615
IBAN:
DE82 7635 0000 0000 0246 15
SWIFT-BIC: BYLADEM1ERH |
| Mitgliedschaft | |
Wir
freuen uns auch, wenn Sie bei uns Mitglied werden wollen. Der Mitgliedsbeitrag
(Jahresbeitrag) beträgt |
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als ordentliches Mitglied (aktive Mitarbeit) |
EUR
15,-- |
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als förderndes Mitglied (natürliche Person) |
EUR
30,-- |
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als förderndes Mitglied (juristische Person) |
EUR
150,-- |
| Ordentliche
Mitglieder können nur natürliche Personen sein. Fördernde Mitglieder
können natürliche und juristische Personen sein, z.B. Firmen, Vereine,
etc. | | | Der
Mitgliedsbeitrag kann von der Mitgliederversammlung geändert werden; er wird
am 1. März eines Jahres fällig und ist für das gesamte Kalenderjahr
zu entrichten. | | Wenn
Sie mehr Informationen haben möchten, so nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer
Geschäftsstelle auf.
Hospiz
Büro |
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